Samstag, 28. Juli 2018

Die kantische System-Philosophie

Der Philosoph Immanuel Kant hat seine eigene Theorie entwickelt, wie er zur Erkenntnis und zu welchen Erkenntnissen er kam.

Die kantische Philosophie ist, wie die Begriffskompositionen der auf Kant folgenden Idealisten, eine Systemphilosophie. Kant hat seine drei Kritiken aus einer Systemidee entwickelt, die diesen Kritiken ihren Inhalt und ihre Form gibt.

Diese Systemidee ist nicht nur der Gedanke der Unterscheidung zwischen praktischer und theoretischer Philosophie, die in einem dritten Teil des Systems nach Vermittlung und Versöhnung streben, sondern auch eine bestimmte Anschauung des Menschen, der durch die Beschaffenheit der Vermögen seines Gemüts und seiner Erkenntnisvermögen den Grund für die Gliederung der Philosophie in die verschiedenen Systemteile bildet.


»Der praktische Philosoph,
der Lehrer der Weisheit durch Lehre und Beispiel,
ist der eigentliche Philosoph.«


Immanuel Kant

Schon Kant blickt mit unübersehbarer Deutlichkeit auf den Menschen, wenn er philosophiert, auch wenn sein Blick durch die unausgesprochenen Subreptionen seines Denkens das Wesen des Menschen nicht mit letzter Klarheit zu erfassen vermag. Nicht in der ersten der erschienenen Kritiken, der Kritik der reinen Vernunft, sondern erst in der 1790 veröffentlichten Kritik der Urteilskraft, hat Kant sich über die seiner Systemidee zugrundeliegende Anschauung vom Menschen ausgesprochen.

Kant unterscheidet am menschlichen Erkenntnisvermögen, insofern dieses ein reines ist, also frei von Inhalten, die es aus der sinnlichen Erfahrungswelt gezogen haben könnte, drei unterschiedliche Fähigkeiten: den Verstand, die Vernunft und die Urteilskraft, die zwischen den beiden ersteren in der Mitte steht. Dem Verstand gesteht er die Fähigkeit zu, die allgemeinen Gesetze zu erkennen, die in der reinen Naturwissenschaft zur Anwendung gelangen, der Vernunft das Vermögen, nicht für die Erkenntnis, sondern für den Willen Gesetze zu geben und die Aufgabe der Urteilskraft besteht in einer Vermittlung des Allgemeinen und des Besonderen, auf das Verstand und Vernunft in unterschiedlicher Weise bezogen sind.

Während für Kant der Verstand das reine Vermögen des Allgemeinen ist und es nur mit diesem Allgemeinen zu tun hat, vermag die Vernunft, das Besondere durch das Allgemeine zu bestimmen. Sie ist also nicht nur auf das Allgemeine bezogen, sondern bestimmt durch die Gesetze, die sie dem Handeln gibt, das Besondere, eben das empirisch handelnde Subjekt. Der Urteilskraft scheint Kant eine ähnlich vermittelnde Funktion, wie der Vernunft zuschreiben zu wollen, insofern sie imstande ist, das Besondere unter das Allgemeine, das der Verstand hervorgebracht hat, zu subsumieren.

In Wirklichkeit ist es aber nur die Urteilskraft, die sich zwischen der Sphäre des Allgemeinen und des Besonderen hin und her zu bewegen vermag, denn sie empfängt aus der Sinnlichkeit das Besondere und aus dem Verstand das allgemeine Gesetz. Nur weil sie an beiden teilhat, vermag sie das Besondere unter das Allgemeine zu subsumieren. Wie sie dies tut, untersucht die Kritik der Urteilskraft. Die Vernunft vermag nicht wirklich, Allgemeines und Besonderes zu versöhnen, sie ist keine dienende, sondern eine herrschende Vernunft.

Die Kantsche Vernunft beugt sich nicht zum empirischen Subjekt herunter und verlockt seine Neigungen mit den Liebkosungen der Idee. Die Kantsche Vernunft setzt sich mit imperialer Gebärde über das ephemere Einzelsubjekt hinweg und kümmert sich nicht um die situativen Divergenzen, denen das handelnde Subjekt gegenübersteht. Sie beschränkt sich, wie in der Kritik der praktischen Vernunft entwickelt wird, auf die Aufstellung eines formalen Gesetzes des menschlichen Handelns. Die Umsetzung dieses Gesetzes überläßt die imperiale Vernunft dem jenseits der Sphäre der Kritik stehenden empirischen Individuum.


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