Samstag, 28. März 2015

Der ewige Frieden eine moralische Verpflichtung

Für Kant ist der ewige Frieden eine moralische Verpflichtung. Der Königsberger Philosoph vertritt zu einen den Standpunkt einer Menschheitsethik, die von allen fundamemtalen Freiheiten aller Menschen ausgeht. Zum anderen von der Pflicht zum Frieden als eine zentrale moralische Norm und nicht nur als eine politische Norm.

Friede als nur das Ende der Revolution und als bloßen Waffenstillstand abzutun, liegt nicht im Interesse Kants, zumal er ihm das Attribut "ewig" anhängen wird. Kein Friedensschluss mit Vorbehalt, kein Tausch von Staaten, die er als Habe bezeichnet mit einer Gesellschaft von Menschen. Kein Waffenheer, keine Staatsschulden gegenüber anderen Staaten.

Der Friedenszustand unter Menschen ist, wie man meinen kann, durch Verbote zu erreichen. Friede ist kein Naturzustand, er muss gestiftet werden, wie Kant postulierte. In einer Gesellschaft, die Freiheit aller, eine Abhängigkeit aller zu einer Gesetzgebung und so vollständige Gleichheit verspricht, wird unter der Idee der Republik Recht und Friede gestiftet. Zwischen den Staaten gilt dann das Völkerrecht auf Basis des Föderalismus. Völker als Staaten werden wie einzelne Menschen betrachtet.

Deren Maximen des Zusammenlebens gelten ebenso unter Staaten, das Recht hat zu siegen und nicht durch Sieg im Krieg das vorgebliche Recht. Trägt man diese Maximen unter eine Sonne, gilt das Weltbürgerrecht, nämlich als Recht auf dem Boden anderer nicht feindselig behandelt zu werden. Dieses Recht auf Hospitalität denkt bereits das allumfassende Recht als Grundlage einer globalen Wanderung und impliziert, dass sich der Fremde in einem für ihn fremden Land ebenso nicht feindselig verhält.

Tritt dieses Weltbürgerrecht als oberste Maxime über alle Völker, Staaten und Menschen in Kraft, so findet die Rechtsverletzung dagegen im Prinzip an einem Platz statt und wird in allen gefühlt - und wird so als öffentliches Menschenrecht zum Codex das ewigen Friedens.

Gewährleister dieses Codexes ist die Natur selbst, die in ihrer Zweckmäßigkeit hervor leuchtet und die Friedenssicherung zuletzt notwendig macht, in dem sie a) für alle Menschen in allen Erdgegenden gesorgt hat, b) die Menschen durch Krieg in jeden Winkel der Erde getrieben hat und c) die Menschen gerade durch den Krieg in gesetzliche Verhältnisse genötigt hat.

Wenn Staaten wegen der in ihnen wohnenden Menschen wie einzelne Menschen zu behandeln sind, dann gelten für diese Staaten auch die Vernunftgründe, die sich im kategorischen Imperativ der praktischen Vernunft zeigen und zudem die moralischen Instanzen in ihnen selbst. Der Streit zwischen Moral und Politik kann objektiv aufgehoben werden, findet sich jedoch subjektiv verdeutlicht, wenn man den Vernunftmaximen nicht folgt.

Kant spricht vom ewigen Frieden als einer Aufgabe, die nur nach und nach zu lösen sei, deren Ziel man schrittweise näherkomme.

Weblink:

Zum ewigen Frieden
Zum ewigen Frieden
von Immanuel Kant

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