Samstag, 14. März 2015

Bedingungen zur Errichtung des „Ewigen Friedens“

Zum ewigen Frieden


Die Schrift „Zum ewigen Frieden“ - im Jahr 1795 von Immanuel Kant (1724-1804) in der Form eines Friedensvertrages veröffentlicht - ist nicht die erste seiner Art, doch die am häufigsten von Gesellschaft und Politik rezipierte. In den vergangenen Jahrhunderten hatten sich bereits mehrere Denker vor Kant zum „Ewigen Frieden“ die Köpfe zermartert.

Dante Alighieri (1265-1321) erdachte eine Friedensordnung basierend auf einem Konglomerat von internationalen Regeln. Hugo Grotius (1583-1645) ersann die Grundlagen des Völkerrechts in seiner Publikation „De jure belli ac pacis“ und Charles Irénée Castel de Saint-Pierre (1658-1743) erarbeitete eine allgemeingültige Form des Friedens zwischen den Nationen aus („projet pour rendre la paix perpétuelle en Europe“) und beeinflusste mit seinen Ausarbeitungen wesentlich das Denken von Jean-Jacques Rousseau und Immanuel Kant. Jeremy Bentham veröffentlichte seine „Grundsätze für Völkerrecht und Frieden“ (1786/1789).

Doch keiner der großen und bedeutenden Denker konnte verbindlich sagen, wie Friede zu erreichen und dauerhaft zu erhalten sei. Immanuel Kant hat versucht, zu erklären, wie wir Frieden erreichen könnten. Die zentralen Bedingungen zur Errichtung des „Ewigen Friedens“ sind zum einen die Stiftung einer Rechtsordnung mittels der Vernunft (a priori) um die Interaktion der Staaten zueinander zu regeln und zum anderen die Etablierung des Rechts. Kant unterscheidet mehrere Formen des Rechts: Insbesondere das ius ad bellum (Recht zum Krieg) im Falle einer Perzeption eines Bedrohungsszenarios, ius in bello (Recht im Krieg) und ius post bellum (Recht nach dem Krieg).

Des Weiteren erfasst er das Recht des Friedens – welches das Neutralitätsrecht, die langfristige Sicherung des Friedens und die Einbindung der Staaten in Korporationen beinhaltet – und das Weltbürgerrecht als ein rechtliches Konzept zur Annäherung an das friedliche Zusammenleben der Völker.

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