In Bezug auf die Erfahrung des Holocaust beschäftigte sich die politische Theoretikerin Hannah Arendt mit der Frage nach dem radikal Bösen und kam dabei zu unterschiedlichen Auffassungen in frühen Äußerungen und im späteren Verlauf ihrer Studien. In ihrem Denktagebuch hielt Arendt im Juni 1950 fest:
„Das radikal Böse ist das, was nicht hätte passieren dürfen, d. h. das, womit man sich nicht versöhnen kann, was man als Schickung unter keinen Umständen akzeptieren kann, und das, woran man auch nicht schweigend vorübergehen darf. Es ist das, wofür man die Verantwortung nicht übernehmen kann, weil seine Folgerungen unabsehbar sind und weil es unter diesen Folgerungen keine Strafe gibt, die adäquat wäre. Das heißt nicht, daß jedes Böse bestraft werden muss; aber es muss, soll man sich versöhnen oder von ihm abwenden können, bestrafbar sein.“[19] Das radikal Böse zeigt sich in diesem Splitter vor allen Dingen an seinen historisch-moralischen Folgen.
In einem Brief an Karl Jaspers aus dem März 1951 versuchte sie eine vorläufige Typisierung:
„Was das radikal Böse nun wirklich ist, weiß ich nicht, aber mir scheint, es hat irgendwie mit den folgenden Phänomenen zu tun: Die Überflüssigmachung von Menschen als Menschen (nicht sie als Mittel zu benutzen, was ja ihr Menschsein unangetastet läßt und nur ihre Menschenwürde verletzt, sondern sie qua Menschen überflüssig zu machen)“.
Die Bedingungen für das Auftreten des radikal Bösen verortete sie in ihrem politischen Hauptwerk Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft (1951 auf Englisch) im Anspruch der totalen Herrschaft, auch hinsichtlich ihrer Möglichkeiten (und nicht nur in Hinblick auf die Subsumption der gesamten Gesellschaft unter die Herrschaft) total zu sein:
„Aber in ihrem Bestreben, unter Beweis zu stellen, dass alles möglich ist, hat die totale Herrschaft, ohne es eigentlich zu wollen, entdeckt, dass es ein radikal Böses wirklich geben könne. Als das Unmögliche möglich wurde, stellte es sich heraus, dass es identisch ist mit dem unbestrafbaren, unverzeihlichen radikal Bösen, das man weder verstehen noch erklären kann durch die Motive von Eigennutz, Habgier, Neid, Machtgier, Ressentiment, Feigheit.“
Zwischen März und April 1953 notierte Arendt in ihr Denktagebuch: „Es gibt das radikal Böse, aber nicht das radikal Gute. Das radikal Böse entsteht immer, wenn ein radikal Gutes gewollt wird.“
In ihrem Bericht Eichmann in Jerusalem von 1963 entwickelte sie ihre Vorstellung von der „Banalität des Bösen“. Demnach war in der Herrschaftsstruktur des Nationalsozialismus das Böse allgegenwärtig, darauf zielend, den Menschen als Menschen abzuschaffen und nach und nach alle Menschen im Namen abstrakter Fortschrittsziele industriell zu vernichten, bis nur noch Funktionsträger der „organisierten Ohnmacht“ des totalitären Systems übrig bleiben. Doch auch diese Funktionsträger können jederzeit ausgewechselt werden, so dass sie letzten Endes nur als Funktion überleben, nicht aber als Personen. Da Eichmann in Jerusalem Gegenstand heftiger Vorwürfe wurde, die in Arendts Beschreibung eine Verharmlosung oder gar Entschuldigung des Holocaust durch soziologische Umstände sehen wollten, erklärte Arendt ihre Position schließlich noch einmal 1965 in einer Vorlesungsreihe, die unter dem Titel Über das Böse erst aus dem Nachlass veröffentlicht wurde.
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