Wilhelm von Humboldts staatsphilosophisches Hauptwerk »Ideen zu einem Versuch, die Wirksamkeit des Staates zu bestimmen« erschien erst 15 Jahre nach Humboldts Tod im Jahr 1851.
Seine Schrift hat die Aufgabe, Mensch und Staat in den jeweiligen Aufgaben zu erfassen und die Wirksamkeit des Staates in den Grenzen der Freiheit des Einzelnen im Verhältnis zur Notwendigkeit im Ganzen darzustellen. Humboldts Gedanke wird geleitet von der Grundsätzlichkeit menschlicher Freiheit. Der Mensch und sein Endzweck sind eingefasst in die wahre Vernunft, die dem Menschen keinen anderen Zustand als die ungebundene Freiheit zugesteht, in der er selbst sich entwickeln kann, nur beschränkt durch seine Kraft und des zugestandenen Rechts. Jede Politik sollte sich diesem Primat unterwerfen.
Daraus abgeleitet tritt die Sorgfalt des Staates für das Wohl der Bürger ein. Der Staat wird sich jedoch ausschließlich um die Sicherstellung der Menschen im Staatsgefüge wie gegen auswärtige Feinde positionieren dürfen. Zu keinem anderen Endzweck als eben diesen kann die Freiheit beschränkt werden.
Und so obliegen dem Staat diverse Sorgfaltspflichten, die für die innere Sicherheit, gegen auswärtige Feinde gelten. Zur Ausgestaltung der inneren Sicherheit dient eine öffentliche Erziehung (Charakter, Geist), die in ihrer Bedeutung abnehmend ist, wenn zugleich die Selbstwirksamkeit der Bürger steigt. In der Tradition Lockes bestimmt Humboldt die Aufgabe des Staates darin, die Freiheit des Individuums und die Herausbildung seiner Persönlichkeit zu sichern. Der Staat ist für Humboldt kein Selbstzweck, sondern ein Schutzrahmen und eine Sicherheitsgarantie für den Bürger.
Humboldt setzt den Menschen, den Bürger in eine gehobene und selbsttätige Stellung, in die der Staat ihn befördern allerdings auch wieder in Freiheit entlassen muss. Ziel ist, die Ausbildung an höchster Mannigfaltigkeit auszurichten zugunsten größtmöglicher Freiheit in Verantwortung.
Zur Wahrung der Sicherheit werden Gesetze (Polizei, Zivil, Gerichtsbarkeit) erlassen als Regel für die Begegnung untereinander. Für Unmündige aus Altersgründen oder sonstigen gelten gesonderte Betrachtungen.
Bei aller Theorie fehlt es Humboldt nicht an praktischen Empfehlungen. Insbesondere verweist er darauf, dass die Neigungen nicht gegen Überzeugung und Vernunft überhand gewinnen dürfen. Dass das für sich selbst Nützliche nicht das Maß des Einzelnen sein darf, ist offensichtlich. Bei aller Schwierigkeit bleibt der Blick auf das Notwendige der Weisheit letzter Schluss.
Auch bei Schopenhauer hatte der Staat keinen positiven Eigenwert und war auch kein Selbstzweck, er war keinesfalls wie bei seinem Gegenspieler Hegel die VOllendung der Sittlichkeit. Nichts lag Schopenhauer ferner als die Staatsvergötterung.
Literatur:
»Ideen zu einem Versuch, die Wirksamkeit des Staates zu bestimmen« von Wilhelm von Humboldt